Die Stellung der Frau
Die Stellung der Frau galt bei den Wikingern nicht nur innerhalb des Hauses als ebenbürtig, sondern war schon etwas, was man heute als emanzipiert und gleichberechtigt nennen dürfte.
Schließlich waren auch sie es die Haus und Hof gegen Feinde verteidigten, wenn die Männer selber auf Raubzügen oder Handelsreisen gewesen sind.
In gewisser Hinsicht erfreuten sich die Wikingerfrauen einer für damalige Verhältnisse in den meisten Teilen der Welt beispiellosen Stellung. So wunderten sich arabische Besucher im 10.Jahrhundert, wie freizügig die Frauen mit dem Ehestand umgehen konnten.
„Das Recht sich scheiden zu lassen liegt bei den Frauen, die Frau kann sich scheiden lassen wann immer sie will!“ sagte schon damals ein Mann missbilligend.
Wenn es dann tatsächlich zu einer Scheidung einer Ehe kam musste der Mann die erhaltene Mitgift, die die Familie der Frau zu entrichten hatte, zurückerstatten.
Sie besaß auch das sogenannte Schlüsselrecht.
Da ein großer Teil ihrer Pflichten im Verrichten der täglichen Arbeit auf dem Hof bestand, wo man sie an dem Symbol ihrer Amtsgewalt erkannte: einem Bund mit Schlüsseln, der an ihrem Gürtel hing.
Es waren Schlüssel für das Haupthaus, die Ställe, die Scheunen, die Vorratslager und dem jeweiligen Badehaus oder Dampfbad, das je nach Wohlstand einer Familie auf dem Hof eingerichtet war.
Oftmals wurde die freie Frau von unfreien Sklavinnen in ihren Aufgaben unterstützt bzw. übernahm die Hauptfrau eines Mannes nur noch die Aufsicht über die Tätigkeiten der Diener und Kinder.
Sie musste ebenfalls darauf achten, dass die Töchter des Hauses ihre häuslichen Pflichten wie Backen, Kochen und das Flicken von Bekleidung und Bettzeug nicht vernachlässigten.
Die Frauen wurden bei den Wikingern schon frühzeitig in den Bund der Ehe entlassen.
Sippenverhältnisse spielten eine große Rolle und so ist es nicht verwunderlich, dass durch Hochzeiten auch bei den Wikingern schon Machtverhältnisse gefestigt oder ausgebaut wurden.
Durch Heirat zweier Sippen konnten die Stimmen bei einem Thing erhöht und so die Machtstellung der Familie ausgebaut werden und die Familien waren nun einander verpflichtet.
Die alleinige Herrscherin im Haushalt war die Wikingerfrau. Sie sorgte für das leibliche Wohl von Gästen (Gastfreundschaft stand bei den Wikingern im Gegensatz zu heute an erster Stelle und war ein Gast in Lebensgefahr so hatte der Gastgeber mit seinem Leben für den Gast einzustehen) hatte die Hausherrin zu sorgen.
Die Frauen der Nordmänner gehörten zu ihrem Stolz. Dementsprechend wurde sie von ihren Männern, je nach Wohlstand, beschenkt und eingekleidet.
Wikingerfrauen hatten das Recht eigenes Land zu besitzen und übernahmen auch häufig die Verwaltung von Land und Hof, wenn ihre Männer wegen Handelsreisen oder Raubzügen den Hof für längere Zeit verließen.
Mancher Runenstein kündet vom praktischen Geschick der Frauen, wenn nicht von ihrer unsterblichen Liebe ihrer Männer.